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DAB+: Licht an - Radio aus? | |
Immer wenn das Licht eingeschaltet wird, geht das Radio aus? Derartiges wird gelegentlich beobachtet und berichtet. Das betrifft nicht nur DAB+ und seinen an sich knitterfreien Sound. Auch Funkdienste in anderen Frequenzbereichen werden gestört. Profis machen EMV-Probleme und ein Bundesgesetz verantwortlich.
Auslöser solcher Probleme können u.a. Trafos oder Schaltnetzteile für Niedervolt-LED-Lampen sein. Das Institut für Rundfunktechnik (IRT) in München, die Forschungseinrichtung von ARD, ZDF, ORF und SRG, stellt zunächst fest, dass das Problem seit längerer Zeit bekannt ist. Eine Arbeitsgruppe der EBU beschäftige sich mit Störungen im Rundfunkband III - also dem für DAB+ genutzt VHF-Frequenzbereich.
Über die Ursachsen informiert ein Hintergrund-Text des IRT, der auf den Webseiten des BR veröffentlicht wurde:
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Technisch gesehen hat sich gezeigt, dass LED-Leuchtmittel als Ersatz für 12V-Halogenlampen eher zu Störungen führen, als LED-Leuchtmittel für den direkten Einsatz im 230V-Netz. Bei 12V-Lampen wird die Situation dadurch kompliziert, dass zusätzlich zu der Elektronik im Leuchtmittel ein externer Transformator oder ein Schaltnetzteil zum Betrieb erforderlich ist. Von diesem Trafo hängt ab, ob eine Lampe die EMV-Anforderungen erfüllt oder nicht. Denn durch den Ersatz der ursprünglichen Leuchtmittel mit stromsparenden LED-Typen sinkt die Belastung des Transformators auf wesentlich geringere Werte als seinem Nennwert entspricht. Dadurch können Störungen auftreten, die bei nomineller Last nicht entstehen.
Im nebenstehenden Video demonstriert ein Vertreter der EBU die Problematik.
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Neues EMV-Gesetz gibt keinen wirksamen Handlungsrahmen vor
Auf diese Art und Weise tragen u.a. nicht EMV-konforme LED-Lampen unsichtbar „aber insbesondere für Radiohörer und Funkamateure deutlich hörbar“ zur elektronischen Luftverschmutzung bei, schimpft der Dachverband der Funkamateure DARC.
Ansatzpunkt der Kritik von DARC ist das 2016 novellierte Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-G). Trotz vieler Hinweise auch von wissenschaftlicher Seite seien „seitens der Regierung keine klaren Regeln zur Sicherstellung eines EU-richtlinienkonformen Funkschutzes in das Gesetz eingeflossen“. Das neue EMV-G ignoriere z.B. die EU-Forderung, wonach der Schutz international anerkannter Funkdienste (und dazu gehört der Hörfunk zweifellos) vor elektromagnetischen Störungen durch nationales Recht zu gewährleisten ist. Stattdessen wurde es der Bundesnetzagentur unmöglich gemacht, wirksam gegen Geräte vorzugehen, die Radio, TV, Amateurfunk usw. stören. Dafür trage die bis Ende 2017 amtierende CDU/SPD-Bundesregierung die Verantwortung.
In Deutschlend wurde im April 2016 zwar die DIN-Norm EN 55015 „Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen von elektrischen Beleuchtungseinrichtungen und ähnlichen Elektrogeräten“ angepasst, die auch LED-Leuchtmittel berücksichtige. Eine neue internationale Norm werde im Juni 2018 veröffentlicht. Ihr könne nach weiteren drei Jahren eine harmonisierte europäische Norm folgen, hofft das IRT.
Gut Ding will also mal wieder ordentlich Weile haben - vor allem weil zunächst europäische Institutionen und danach die der Mitgliedsländer mit den jeweiligen bürokratischen Prozessen und deren Dauer im Spiel sind. Zu denken geben darf die Schlußbemerkung des IRT-Beitrags:
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Ob die Probleme der Rundfunkempfangsstörungen dann beseitigt sind, bleibt abzuwarten - vor allem, da die bisher bereits in den Verkauf gelangten Lampen und Leuchtmittel eine relativ lange Lebenserwartung haben.
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Weitere Informationen |
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Presseinfo von DARC.
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Info des IRT (4/2017).
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Bericht von teltarif.de vom 10.9.2017.
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