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Nur wo DVB-T draufsteht ist auch DVB-T drin ... (1/3)

Überallfernseh-Logo Die neue digitale Fernsehtechnik hat zu einigen Unsicherheiten bei den Zuschauern geführt. „Was muss eine Settopbox können?“ ist eine häufig gestellte Frage. Natürlich, DVB-T ist kein deutsches „Privatvergnügen“, sondern ein Weltstandard. Eigentlich sollten also alle DVB-T Empfänger, egal für welches Land sie ursprünglich konzipiert wurden, in Deutschland ordentlich funktionieren. Neben den überwiegenden Gemeinsamkeiten gibt es einige technische Unterschiede.

So wurde in Deutschland traditionell und im Gegensatz zu anderen Ländern noch bis Ende 2011 das VHF-Band (Kanäle 2 bis 12) für die terrestrische Fernsehverbreitung genutzt. Ende 2002 waren beispielsweise einige England-Importe hierzulande im Umlauf, mit den der Empfang auf den VHF-Frequenzen (da in England nicht benötigt) nicht möglich ist. Unterschiede gibt es beispielsweise bei den Bandbreiten der Sendekanäle. So sind für VHF in Deutschland 7 Megahertz, für das UHF-Band 8 Megahertz üblich. Andere Länder, andere Sitten: In den NTSC-Ländern (z.B. in den USA und Japan) wurde die Bandbreite eines TV-Kanals auf 6 Megahertz festgelegt. Eine Settopbox für den deutschen Markt muss also VHF- und UHF-Kanäle in den richtigen Bandbreiten empfangen können.

Welche Ausstattungsmerkmale muss eine Settopbox oder ein anderer Empfänger haben, damit das Gerät in Deutschland einsetzbar ist? Und inwieweit ist eine Koordination zwischen Sendeparametern und Empfängerausstattung unbedingt notwendig, damit – unabhängig vom Standort – alle Programme und Angebote korrekt empfangen werden können? Was ist über eine Grundausstattung hinaus sinnvoll?

DVB-T-Logo„Minimal-Anforderungen“ an DVB-T-Endgeräte

Die Deutsche TV-Plattform e.V., ein Zusammenschluss von Programmveranstaltern, Geräteherstellern, Sendenetzbetreibern und Forschungseinrichtungen, hat dazu im Sommer 2003 „Minimal-Anforderungen“ veröffentlicht. Dort werden die notwendigen Empfängereigenschaften behandelt und die entsprechenden Hinweise zur sendetechnischen Abwicklung für DVB-T gegeben. Allgemeine technische Anforderungen, die alle drei Digitalempfangswege betreffen, finden sich in dem Dokument „Technische Leistungsmerkmale DVB-Endgeräte“ vom September 2005.

Logo-Missbrauch?
Die fragwürdige Qualität mancher Billig-Angebote zeigt sich bei Internet-Auktionen. Einige Anbieter werben mit dem grünen DVB-T Logo, obwohl sich der Hersteller bzw. Importeur nicht am Logo-Programm der Deutschen TV-Plattform beteiligt hat.Illegale Produktwerbung mit dem DVB-T Logo Ein Beispiel dafür sind Ebay-Auktionen der Firma MTG Medizintechnik GmbH, Stockelsdorf, für ein Produkt des Taiwan-Herstellers Grandtech.

Seit 2007 formulierte die Deutsche TV-Plattform Minimalanforderungen auch für Antennen und begann eine entsprechendes Zertifizierungsprogramm.

Hersteller oder Importeure können für Empfangsgeräte und Antennen, die die „Minimal-Anforderungen“ erfüllen, bei der Deutschen TV-Plattform ein Gütesiegel beantragen. Es wird auf dem Wege der „Selbstzertifizierung“ erteilt. Dass heißt: Schon um Kosten für eine Prüfstelle zu vermeiden, die die Geräte verteuern würden, gibt es keine technische Überprüfung. Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass eine unter falschen Voraussetzungen erteilte Zertifizierung Proteste der Wettbewerber (und Verbraucher) auslösen wird.

Zertifizierte Produkte sowie die dazugehörigen Werbematerialien dürfen mit dem grünen DVB-T-Logo gekennzeichnet werden. Es zeigt einen stilisierten Fernseher in grüner Farbgebung und kann durch den zweifarbig grün-grauen Schriftzug „DVB-T: Das ÜberallFernsehen“ ergänzt werden. Das Urheberrecht dieses Logos liegt bei der Deutschen TV-Plattform.

Ein weiteres Logo (stilisierter Fernseher mit einem Punkt oben rechts in Kein offizielles DVB-T-Logo schwarz-weisser Farbgebung) für DVB-T ist zwar gelegentlich in Gebrauch, stellt jedoch keine offizielle Marke dar und hat mit der Lizensierung nichts zu tun.

Die „Minimal-Anforderungen“ sollten nicht mit einem weiteren Dokument der TV-Plattform verwechselt werden. Eine „Wunschliste über Empfängereigenschaften" (pdf, 115 kb) vom Sommer 2003 unterscheidet zwischen bereits eingeführten „üblichen“ Features sowie sinnvollen Ergänzungen, Sonderausstattungen und künftigen Möglichkeiten. Eigentlich als Empfehlung an die Hersteller gedacht, kann auch der Verbraucher einige nützliche Infos dazu entnehmen, was an Ausstattungen „normal“ ist, was als „Extra“ gelten kann und - in einigen Fällen auch - wo die Entwicklungsperspektiven liegen.

Zertifizierung und Qualität

Es wäre sicher peinlich, wenn sich die Hersteller selbst die „gute Qualität“ ihrer Produkte bescheinigen würden. Die Vergabe des Logos wurde daher auf Sachaussagen zur technischen Ausstattung beschränkt und beinhaltet keine Qualitätsbewertung. Die Beurteilung der Qualität und des Preis-Leistungsverhältnisses bleibt nach wie vor Aufgabe der dafür geschaffenen Institutionen. So hat die Stiftung Warentest in ihrer „Test“-Zeitschrift seit dem Herbst 2002 mehrere Testübersichten veröffentlicht. Darüber hinaus werden Gerätetests in vielen Zeitschriften veröffentlicht, die sich mit Themen aus der Unterhaltungselektronik und Computerwelt beschäftigen.

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