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Kommt die Rundfunkgebühr Nummer 4? (2/6)

Drei Rundfunkgebühren für Kabelkunden

Den meisten frischgebackenen Kabelzuschauern wurde das Kabel vom Vermieter mehr oder weniger aufgedrückt, gekoppelt mit der „Verführung“, es würde mehr Programme in stabilerer Qualität bringen. Seitdem wird man mehrfach zur Kasse gebeten. Fällig sind
die GEZ-Rundfunkgebühr für die Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten;
der Zuschlag in Höhe von jährlich 11 Prozent der Baukosten für die Kabelanlange auf die Miete für die „Wertverbesserung“ durch Kabelversorgung. Das mag für den Einzelnen zu Zeiten der Verkabelungswelle vor 20 bis 25 Jahren verschmerzbar gewesen sein. Aber rechnen Sie mal anhand der seitherigen Mieterhöhungen durch, was daraus geworden ist! Ein Beispiel: Laut Statistik-Amt der Stadt Nürnberg stieg die Nettokaltmiete in Mietspiegel-Wohnungen von 3,58 Euro (1989) auf 5,07 Euro je Quadratmeter (2001). Das sind 41,6 Prozent! Im gleichen Umfang vermehrte sich der Anteil der Modernisierungs-Umlage für die Kabelanlage;
die monatliche Gebühr für analoge Kabelprogramme, die in der Regel zwischen 10 und 15 Euro beträgt.
Wenn ich mich nicht verzählt habe, sind das quasi drei Rundfunkgebühren, die Kabelkunden heute für die analogen TV- und Radioprogramme zahlen müssen.

Auf dem Weg zur Rundfunkgebühr Nummer 4?

Die privaten Programmveranstalter, die Kabelversorger und Satellitenbetreiber diskutieren längst nicht mehr hinter den Kulissen unter dem Stichwort „Grundverschlüsselung“ die Reglementierung des Zugangs zu eigentlich gebührenfreien privaten Programmen: Im Dezember 2005 hatten RTL und Kabel Deutschland einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Drei Wochen später vereinbarte sich die Pro7Sat1-Gruppe mit Unity Media (Ish, Iesy, Tele Columbus) in gleicher Angelegenheit.

Das bedeutet Folgendes: Ähnlich wie Premiere werden zumindest die wichtigen privaten Programme perspektivisch (beginnend ab 2007) nur noch digital und dann verschlüsselt ausgestrahlt. Der Zuschauer braucht - wie für Premiere - einen Vertrag mit seinem Kabelanbieter. Er bekommt eine Smartcard, die - noch - gegen Zahlung einer Einmalgebühr freigeschaltet wird. Bis 2009/2010 soll es die besagten Programme auch weiter noch analog geben - aber dann wird der Zuschauer gezwungen sein, sich auf die von den Kabelversorgern vorgegebenen Kosten einzulassen. Darüber hinaus wird schon über Monatsgebühren, zum Beispiel drei Euro (ähnlich wie für digitale Fremdsprachen-Pakete) diskutiert. Diese Gebühr käme zu den bisherigen monatlichen Kabelkosten hinzu.

Auslöser der Debatte war der Satellitenbetreiber Astra, der dafür unter dem Namen „Blue Dolphin“ Ende 2005 eine Lösung vorstellte. Also sollen nicht nur Kabelkunden sondern auch Sat-Zuschauer zur Kasse gebeten werden.

Für die bisher kostenlosen - weil durch Werbung (also: vom Verbraucher über den Kaufpreis der beworbenen Waren und Dienstleistungen) finanzierten - Programme kann damit der Zuschauer noch einmal zur Kasse gebeten werden. Ob das als „Programmabonnement“, „Gerätemiete“, oder „Handlinggebühr“ bezeichnet werden wird, ist egal.

Aus Free-TV wird so Pay-TV. Die Einkünfte teilen sich Programmveranstalter und Netzbetreiber.

Die „Lizenz zum Abkassieren“ bekommt nicht jeder

Inzwischen wurde schon eine Kabelfirma mit Extragebühren ertappt. EWT mit 2 Millionen Kundenhaushalten bietet nicht nur kostenpflichtige Digitalpakete an, sondern verlangt von seinen Digitalkunden neben einer Freischaltgebühr eine Monatsgebühr von 2,50 Euro für den „digitalen Zugang“. „Der Decoder ermöglicht Ihnen zusätzlich den kostenlosen Empfang von digitalen Programmen wie z.B. ARD Digital und ZDF-vision“, heisst es in einem Werbeblatt. Aber nirgendwo steht, dass der Decoder mitgeliefert wird ...

Noch viel Ärger trieb es eine Berliner Firma: Deutschlandweit wurden an mehrere Zehntausend Satellitenhaushalte Zahlungsaufforderungen verschickt: Wird eine Sat-Gebühr von 78 Euro nicht bezahlt, wird der Anschluß abgeschaltet - so die Drohung der dreisten Abkassierer. Ihnen wurden binnen weniger Tage durch die Staatsanwälte das Handwerk gelegt. Anderen Kassenwarten bleibt der Staatsanwalt erspart ...

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