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Strukturoptimierung und Rundfunkfinanzierung (2/3)

Beitragsservice Logo Euro-Münze Um ihre populistischen Sparziele durchzusetzen haben die Bundesländer die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio Ende 2016 aufgefordert, zum Thema „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“ Stellung zu nehmen. Diese Papiere liegen seit Ende September 2017 vor und wurden veröffentlicht.

Strukturoptimierung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio

Vorweg sei gesagt: Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sind zurecht davon ausgegangen, dass sie ihre gegenwärtigen Aufgaben auch in Zukunft zu erledigen haben, und diese zu finanzieren sind. Sie haben entsprechend keine Eingriffe ins Programm durchgerechnet. Die Politiker der Bundesländer haben die Anstalten daher erstmal gebauchpinselt („erste Schritte in die richtige Richtung“). Zugleich haben sie schon mal angesagt, dass Abstriche an den Programmen vorgesehen sind: Die Länder werden „den Auftrag selbst in den Blick nehmen“.

Das wird in den Staatskanzleien der Bundesländer geschehen, die die Vorschläge der Anstalten gegen ihre eigenen medienpolitischen Ziele abwiegen werden. Was dabei herauskommt wird zwischen den Bundesländern verhandelt. Der ausgehandelte Kompromiß findet schließlich Eingang in das Bündel der Rundfunkstaatsverträge. Diese treten in Kraft, wenn die Parlamente aller 16 Bundesländer zustimmen.

Sparen ist nichts Neues bei den Sendeanstalten

Es ist ja nicht so, dass Sparmassnahmen bei den drei Anstalten etwas Neues sind. Das hat sich auf das Programm ausgewirkt, auch wenn das öffentlich nicht zugegeben wird. Einige Beispiele:
2008 kippte der RBB Radio Multikulti aus dem Äther. Stattdessen wird Cosmo vom WDR (mit einigen RBB-Beiträgen) nach Berlin übernommen.
Ebenfalls 2008 stellte der RBB das Fernsehmagazin Polylux ein. Das wurde mit der Finanzierung der erfolgreichen Sendung begründet.
Auf die Programmvielfalt wirken sich die Zusammenlegung der Schlagernächte des BR und des MDR ab dem 16. Oktober 2017 sowie die Übernahme der BR-Schlagerparade durch den MDR aus.
Ab Januar 2018 gestaltet eine gemeinsame Redaktion von ARD und ZDF das Morgen- und das Mittagsmagazin. Das ZDF stellt das Studio in Berlin, der RBB die technischen Mitarbeiter.
Bei großen internationalen Sportereignissen wird schon jetzt auf Studios vor Ort und den damit verbundenen personellen und technischen Aufwand verzichtet. Den Confederations Cup in Rußland und die U21 Fußball-EM in Polen kommentierten 2017 kommentierten die Profis aus einem Studio des SWR.
Vor allem Radio-Journalisten werden zu Multimedianern. Sie müssen auch Videos und Fotos abliefern, um die Webauftritte der ARD-Radiowellen zu füllen.
2012 wurde für eine Tatort-Produktion genausoviel ausgegeben wie zehn Jahre vorher. Die Mehrkosten aufgrund der allgemeinen Teuerung werden aufgefangen, in dem das tägliche Drehpensum erhöht bzw. die Zahl der Drehtage gedrückt und weniger Drehorte und Nebendarsteller einbezogen werden.
Das ZDF reduzierte die Kosten der Programmverbreitung zwischen 1998 und 2017 von jährlich 115 Nio. Euro auf 68 Mio. Euro. Einen grossen Anteil daran hatte der Terrestrik-Umstieg von analog auf DVB-T.

1,2 Mrd. Euro sparen, ohne das Programm anzutasten?

Die ARD setzt für den Zeitraum von 2020 bis 2028 rund 951 Mio. Euro auf die Sparliste. Das ZDF hält in dem Zeitraum 268 Mio. Euro für streichfähig. Das sind zusammen immerhin gut 1,2 Mrd. Euro. Diese Einsparungen sollen durch interne Massnahmen und durch gemeinsame Projekte erwirtschaftet werden. Im Folgenden werden Infos aus den Papieren der drei Rundfunkanstalten zu ausgewählten Themen zusammengefasst.

An dieser Stelle ist einmal mehr auf die Situation der Sendeanstalten ab 2021 hinzuweisen: Alle planen für 2021 mit mehr oder weniger hohen Fehlbeträgen und müssen ihre Sparguthaben dafür aufbrauchen. Das ist trotz der von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich der Fall. Diese Anpassung kommt aber - zumindest vorerst - nich, weil die Landesregierung Sachsen-Anhalt das Ende 2021 verhinderte, um ihre eigene Koalition bzw. Regierungsmacht zu erhalten.

DAB+-Ausbau, UKW-Ausstieg und Simulcast

Digitalradio-Schriftzug ab 5/2107 Zwischen 2017 und 2020 kalkuliert die ARD ihre Ausgaben für die UKW-Verbreitung auf 211,7 Mio. Euro und die für DAB+ auf 134,6 Mio. Euro. Davon ausgehend ließen sich ab 2021 jährlich bis zu 44,2 Mio. Euro einsparen, wenn UKW durch ein voll ausgebautes Sendenetz für DAB+ ersetzt würde.

Deutschlandradio sieht das Sparpotenzial seiner „technischen Kosten“ bei 14 Mio. Euro jährlich, sobald auf UKW verzichtet werden kann. Das setze Investitionen in die Technik voraus, so dass am Ende etwa 10 Mio. Euro pro Jahr gespart werden können. Das sind immerhin vier Prozent des Haushalts von Deutschlandradio!

Umstieg auf DVB-T2, Ausstieg aus SDTV via Satellit

Der Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 reduziert bei der ARD die Kosten der terrestrischen Verbreitung um etwa 15 Prozent. Das entspricht 16,5 Mio. Euro jährlich bzw. 148,5 Mio. Euro zwischen 2020 und 2028.

1" Als zweiten Bereich nennt die ARD die parallele Ausstrahlung ihrer Programme via Satellit in der alten Standard-Bildauflösung und in HDTV. Die SDTV-Verbreitung über Astra wird die ARD zwischen 2020 und 2028 etwa 180,2 Mio. Euro kosten.

Den SDTV-Ausstieg bei Astra setzt das ZDF für 2023 an und avisiert zugleich das Ende des SDTV-Sendebetriebes über Eutelsat schon für 2018. Das ZDF nennt Spareffekten um 110 Mio. Euro zwischen 2021 und 2028, die sich daraus und aus dem Umstieg auf DVB-T2 HD ergeben. „Diese Einsparungen werden zu relevanten Teilen genutzt, um die steigenden Kosten für die nicht-lineare Programmverbreitung ('IP-Verbreitung') zu kompensieren“, kommentiert das ZDF.

Die ARD fasst ihren Standpunkt zur Simulcastproblematik wie folgt zusammen: „Lange Simulcastphasen im Zuge des Umstiegs von analogen auf digitale Techniken erhöhen die Verbreitungskosten. Je früher der gemeinsame Umstieg von UKW auf DAB+ und Ausstieg aus der parallelen Satellitenverbreitung in SD und HD gelingen, desto eher können sich die Effizienzgewinne realisieren.“

Weiterleitung von Programmen in Kabelnetze

Kabelanschluß ARD und ZDF hatten die Verträge mit Kabelnetzern über die Weiterleitung ihrer Programme ab 2013 nicht verlängert. Bis dahin waren jährlich etwa 60 Mio. Euro an die Kabelbetreiber bezahlt worden. Diese führen nun einen Rechtsstreit gegen die Anstalten um die Weiterführung der Verträge und die Zusatzeinnahmen. Dazu schreibt die ARD: „Sollten wir an die Kabelnetzbetreiber Einspeiseentgelte für den Transport unserer – der für ihr Geschäftsmodell wertvollen – Inhalte zahlen müssen, würden hierfür jährliche Aufwendungen im mittleren zweistelligen Millionenbetrag entstehen.“ Die Anstalten fordern letztlich eine gesetzliche Regelung, die ihnen diese Zahlungen erspart. Sie stellen den Kabelbetreibern ihre Programme immerhin kostenlos zur Verfügung und die Kabelnetzer verdienen damit Geld.

Personalkosten und betriebliche Altersversorgung

Beim ZDF erreichte der von der KEF erzwungene Stellenabbau bis Ende 2016 430 Stellen. Bis Ende 2020 sollen es 562 Stellen sein. Dadurch werden 2017 bis 2020 98,4 Mio. Euro gespart. In dem Zusammenhang wurden die Redaktionen zu „genreorientierten Plattformredaktionen“ umstrukturiert und eine Direktion aufgelöst.

D-Radio hat seit 1994 von 978 auf 721 Stellen abgebaut, von denen Ende 2016 jedoch nur 687 besetzt waren.

Deutschlandradio, die ARD-Anstalten und das ZDF sind aufgrund ihrer von den Bundesländern beschlossenen Statute verpflichtet, betriebliche Altersversorgungen für ihre Mitarbeiter zu sichern. Jetzt werden dort Einschnitte gefordert, weil die internationale Finanzkrise die Erträge minimiert und das Ganze viel Geld kostet.

ARD und Deutschlandradio haben Ende 2017 mit den Gewerkschaften Änderungen der bisherigen Tarifverträge vereinbart. Tritt das in Kraft, dürfte allein die ARD „bis 2024 vor allem bei den Rückstellungen der Alterversorgungen um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag entlastet werden“. Die ARD könnte desweiteren Rückstellungen von 882 Mio. Euro auflösen. Die jährlichen Ausgaben für Rückstellungen könnten um etwa 60 Mio. sinken. Die Gremien der Tarifpartner müssen diesem Tarifvertrag noch zustimmen. Im Grunde verzichten also die Mitarbeiter der Sender zugunsten der Beitragszahler auf Teile ihrer Alterssicherung. Beim ZDF laufen Verhandlungen zum Thema.

Gemeinsame Strukturprojekte

Die drei Anstalten führten schon 20 Strukturprojekte - teils zu zweit - durch. Das ZDF beschreibt die Auswahl der Projekte so: „Die Ansätze zur Einsparung liegen dabei bei ZDF-internen oder gemeinnsamen Struktur- bzw. Technologie-Optimierungen, Auslagerungen und Fremdvergaben an den Markt ...“. In der Praxis handelt es sich z.B. um Kooperationen beim Einkauf und bei der Sendeabwicklung (Playoutcenter), wofür allein das ZDF ein Sparpotential von 60 Mio. Euro zwischen 2021 und 2028 sieht. IT-Leistungen könnten (gemeinsam) an externe Dienstleister vergeben werden. Ein weiteres Beispiel die Abrechung der Honorare und Gehälter. Dafür wollen WDR und Deutschlandradio ab 2018 ein gemeinsames SAP-System einsetzen. Weitere Projekte betreffen die Bereiche IT und Archivierung. D-Radio will außerdem seine Standorte Köln und Berlin harmonisieren.

Mit zwei statt fünf in der Nacht zwischen 22 und 5 Uhr aktiven Verkehrs-Redaktionen will die ARD bis Ende 2024 1,5 Mio. Euro einsparen. Technische Änderungen sollen das Sparpotenzial zwischen 2025 und 2028 auf 2,5 Mio. Euro steigern. Die ARD beziffert das Sparpotenzial durch die genannten Projekte sowie den Umzug des ARD-Mittagsmagazins nach Berlin zwischen 2021 und 2028 auf rund 588 Mio. Euro.

Beitragshöhe

Der Rundfunkbeitrag wurde 2013 um monatlich 48 ct. auf 17,50 Euro reduziert. Der allein dadurch verursachte und politisch gewollte Spardruck steht gegen die Alltagserfahrung von Teuerungen. So sind die Personalkosten beim ZDF zwischen 2009 und 2016 um mehr als 2 Prozent gestiegen. Andererseits sinken zwischen 2017 und 2020 obendrein die tatsächlichen Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, so das ZDF. Die Mainzer gehen von Mindereinnahmen von 60 Mio. Euro aus, so dass ein Defizit von 40 Mio. Euro drohe.

„Beitragsstabilität“ - aber nur, wenns ins politische Kalkül passt?

Ganz und gar nichts mit der propagierten „Beitragsstabilität“ haben einige politische Ziele der Länderpolitik zu tun. Die folgenden Schlaglichter erhellen, wie Forderungen der Wirtschaft erfüllt werden sollen. Finanzieren sollen das die 38 Mio. beitragspflichtigen Haushalte.

Die Länder wollen Autos vom Rundfunkbeitrag befreien. Laut ZDF würde die Befreiung der 4,4 Mio. gemeldeten Firmen-Kfz den Rundfunkbeitrag jährlich um 300 Mio. Euro schmälern. Das nutzt nur Unternehmen, die je Betriebsstätte und jeweils ab dem 2. Fahrzeug pro Auto 1/3 des normalen Monatsbeitrags entrichten. Die mehr als 38 Millionen beitragspflichtigen Haushalte haben nichts davon, denn für Privatwagen besteht keine Beitragspflicht.
Ebensowenig zu einer „Beitragsstabilität“ passt das von allen Bundesländern geforderte Verbot jeglicher Werbung und Sponsorings bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Rundfunkbeitrag müsste um 1,23 Euro monatlich steigen, um die Mindereinnahmen auszugleichen. Das hat die KEF errechnet. Damit wird Forderungen der privaten Radios und TV-Sender erfüllt, die diese Umsätze (und die damit verbundenen Gewinne) gerne selbst vereinnahmen würde.
Es ist kein politischer Wille erkennbar, DAB+ mit dem mittelfristigen Ziel eines UKW-Ausstiegs und den entsprechenden Sparpotenzialen (auch bei den engagierten Privatradios) voranzubringen. Allein können die ARD-Anstalten und Deutschlandradio aber nicht aus UKW aussteigen, auch wenn die KEF das fordert. Die Radio-Doppelverbreitung per UKW und DAB+, die ARD und D-Radio jährlich knapp 60 Mio. Euro kostet, muss also auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.
Nebenbei: Die Privatfunker werfen ARD und D-Radio vor, in den letzten 20 Jahren 650 Mio. Euro für DAB und DAB+ investiert zu haben. Das sei ein Wettbewerbsnachteil. Man kann das auch als Vorteil sehen: ARD und D-Radio haben DAB+ vor allem seit 2011 zur Bekanntheit verholfen und dazu beigetragen, dass Mitte 2017 immerhin 15 Prozent und Mitte 2020 schon 24,3 Prozent der Haushalte DAB+-Radios besitzen.
Zum Rechtsstreit um die Kabelweiterleitung haben einige Bundesländer angedeutet, das Problem gesetzlich im Sinne der Netzbetreiber lösen zu wollen. Bis 2012 hatten die Beitragszahler jährlich 60 Mio. Euro bezahlt, die letztlich den Gewinn der Kabelnetzer erhöhten. Durch ein Gerichtsurteil wurde das Abkassieren der Kabelnetzer bei ihren Lieferanten und Zuschauer-Haushalten legitimiert. Seit 2020 müssen die Sender daher wieder für die Kabelweiterleitung ihrer Programme bezahlen.

Einige weitere Sparziele würden erst durch Gesetzesänderungen auf Bundesebene möglich werden. Derzeit behindert das Kartellrecht einige Kooperationsvorschläge. Ebensowenig Sinn macht es, dass die Anstalten für Kooperationsprojekte ab 2021 Umsatzsteuer entrichten sollen. Bis sich Änderungen ergeben würde es Jahre dauern. Eine solche Absicht ist in der Bundespolitik aber nicht erkennbar.

Fazit: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig sichern

Öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen ist unverzichtbar. Die Programme tragen zur Information der Öffentlichkeit und zur Meinungsbildung bei - und zwar unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen. Zugleich betrifft die Diskussion die verfassungsrechtlich geforderte Bestands- und Entwicklungsgarantie der Anstalten. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen die Möglichkeit haben, ihre Inhalte auch unabhängig von „linearen“ Sendeplattformen zu verbreiten. Werden die Angebote im Internet eingeschränkt, wird den Sendern das junge Publikum und damit die Perspektive entzogen. Das nutzt nur den privaten Medien - auch wenn solche politischen Ziele hinter dem Schlagwort der „Beitragsstabilität“ versteckt werden.

Der Programmauftrag darf nicht auf Nische wie z.B. Nachrichten, Bildungssendungen und Randsportarten reduziert sind, die für die Privaten wirtschaftlich nicht interessant sind. Die Gesellschaft für die Arbeitslosigkeit in der TV-Produktionsbranche zahlen müssen. Das finanzieren letztlich die Hörer und Zuschauer, wenn auch über Steuern. Abgesehen davon wird dem Verbraucher von über PayTV, Netzentgelte und „Transportgebühren“ usw. vom Privatfunk aus der Tasche gezogen, was am Rundfunkbeitrag gespart werden könnte.

Systemfehler der Beitragsermittlung beseitigen

Das derzeitige System zur Feststellung der Beitragshöhe hat ohnehin einen grundsätzlichen Mangel: Die 16 Mitglieder der KEF können einzelne Punkte der Budgetanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zwar kürzen, wenn sie diese für überhöht halten. Inhaltliche Entscheidungen - z.B. die Umwidmung gesparter Personalmittel zugunsten der Programmaufwändungen - sind der KEF aber verboten. Die KEF ist also letztlich eine Rotstift-Kommission.

Das ist der Hintergrund dafür, dass die KEF in den letzten Jahren zum Erfüllungsgehilfen medienpolitischer Ziele á la „Beitragsstabilität“ wurde, statt das Programm finanziell zu stärken. Sichtbar wird das auch an den realitätsfernen KEF-Forderungen zu DAB+ und einer UKW-Abschaltung.

Vor diesem Hintergrund scheint dem externen Betrachter eine grundlegende Neugestaltung des Verfahrens zur Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags angemessen.

2018: Noch viel mehr sparen, statt mehr sparen?

Den Bundesländern war das beschriebene Sparkonzept nicht genug. Sie verlangten von den Anstalten weitere Papiere zum 20. April 2018. Jedoch haben die Anstalten keine Möglichkeit gesehen, zu diesem Zeitpunkt weitere Sparkonzepte vorzulegen.

Für die ARD begündete das der ARD-Vorsitzende und BR-Intendant Ulrich Wilhelm u.a. so: „Die Vorstellung, dass wir jetzt schon zum 1.1.2021 erneut Hunderte Millionen ausweisen können, ist nicht realistisch.“ Die ARD hatte schon früher einen Teuerungsausgleich gefordert. ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht das ähnlich: „Über die vorgeschlagenen, gründlich durchdachten Strukturprojekte hinaus lassen sich zurzeit seriös keine weiteren Maßnahmen identifizieren.“

Genau auf den Punkt, worum es im (Hinter-) Grunde geht, bringen es die Gremienvorsitzenden der ARD-Anstalten im April 2018:
Die Diskussion um ein Einfrieren der Beitragshöhe über das Jahr 2021 hinaus geht in die falsche Richtung. Sie würde die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss vielmehr in die Lage ver­setzt werden, sich den Herausforderungen der digitalen Medienentwicklung und den sich wandelnden Ansprüchen des Publikums zu stellen.
Eine Beschränkung der Vielfalt des Programmangebots und der regionalen Nähe hätte unweigerlich Auswirkungen auf die Erfüllung des Auftrags und die gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks.
Genau darum geht es aber: Wahrscheinlich wird jetzt am ersten Namens-Teil der Länder-Kommission „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“ gearbeitet: Interessante und damit wirtschaftlich attraktive Inhalte (z.B. Bundesliga und internationaler Fussball) werden über den Rundfunkstaatsvertrag den Privaten zugeschanzt. Weitergedacht bleibt ARD, ZDF und D-Radio nur der Status von in Staatsauftrag handelnden Bildungssendern. Dann würden Information, Kultur ebenso wie Sport und Unterhaltung auf dem Altar des Profits von Medienunternehmen geopfert.

Nach dem vorläufigen Scheitern kam das Thema erneut in die medienpolitischen Schlagzeilen. Eine CDU-Bundeskommission forderte Ende 2020 „Langfristig sollten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schrittweise privatisiert werden“, wird über ein Papier berichtet, das der CDU-Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze, Steuern in das Parteiprogramm für die Bundestagswahlen 2021 aufnehmen lassen will. Diese Parteigruppe macht deutlich, dass es ihnen nicht um ARD, ZDF oder D-Radio geht: Vor dem letzten Schritt „sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Aufgaben beschränkt werden, die private Anbieter nicht oder nur unzureichend gewährleisten können“, lässt das Papier die Katze aus dem Lobby-Sack.

Diese CDU-Glieder rüttelt damit nicht nur an dem verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man stellt sich zugleich (wie in Sachsen-Anhalt in Sachen Beitragserhöhung ab 2021) an die Seite der populistischen AfD.

Dokumentation - die Sparberichte zum Download:
ARD-Bericht samt Anlagen.
ZDF.
Deutschlandradio.
Weitere Informationen:
Neue Strukturen für den ARD-Verkehrsfunk (28.1.2021).
CDU-Kreis will ARD/ZDF abschaffen (18.12.2020).
Koalition kippt Erhöhung - AfD gewinnt (8.12.2020).
SR ohne Erhöhung „existenziell bedroht“ (8.12.2020).
Rundfunkbeitrag soll auf 18,36 Euro ab 2021 steigen (12.3.2020).
Sendeanstalten melden plus 2,5 Prozent an (2.5.2019).
CSU für Kopplung und Programmreform (4.3.2019).
Bundesländer weiter ohne gemeinsame Linie (2.2.2019).
Erhöhung oder weniger Programm (2) (27.12.2018).
Erhöhung oder weniger Programm (1) (22.12.2018).
Einigung der Bundesländer wurde vertagt (7.12.2018).
Sparen geht nur noch am Programm (21.4.2018).
„Beitragsstabilität“ greift Programm an (30.12.2017).
Der Hintergrund der Strukturdebatte (1.12.2017).
„Falsches Spiel“? (2) (7.10.2017).
„Falsches Spiel“? (1) (6.10.2017).
Anstalten liefern Grundsatz-Papier ab (28.9.2017).
Senkung um 29 Cent? Politiker schockiert! (2.4.2016).

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